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BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Qualität von Kokain zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts - Erfassung des Wirkstoffgehalts von Kokain zur Bestrafung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen "nicht geringer Menge"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 148
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84
Konnten hinreichend genaue Feststellungen über den Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kam (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81;vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 508/84 und BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] - ständige Rechtsprechung). - BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Auszug aus BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84
Konnten hinreichend genaue Feststellungen über den Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kam (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81;vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 508/84 und BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] - ständige Rechtsprechung). - BGH, 02.10.1984 - 1 StR 508/84
Bestimmung einer "nicht geringen Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes …
Auszug aus BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84
Konnten hinreichend genaue Feststellungen über den Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kam (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81;vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 508/84 und BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] - ständige Rechtsprechung).
- BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch
Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - undvom 6. November 1984 - 4 StR 591/84, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85
Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum …
Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - und vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84, jeweils m.w. Nachw.). - BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88
Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung
Vielmehr muß er dann das für den Angeklagten günstigste Mischungsverhältnis zugrunde legen, das nach den Umständen des Falles in Frage kommt (BGH NStZ 1983, 322, 323; BGH Strafverteidiger 1985, 148, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 116/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Zu den Grundsätzen, nach denen die Qualität des Rauschgifts, das nicht untersucht werden konnte, zu ermitteln ist, vgl. BGHSt 33, 8, 15; BGH, Beschluß vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - jeweils mit Nachweisen -, und zur Mengenberechnung bei fortgesetztem Erwerb BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2. - OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a Ss 272/00
Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels
Da Kokain im innereuropäischen Handel zumeist nicht ohne Beimengungen, sondern gestreckt in den unterschiedlichsten Wirkstoffkonzentrationen verkauft wird (vgl. BGH StV 85, 148; BGH Beschluß v. 28. April 1994 -4 StR 185/94-;… Weber, BtMG, Vor §§ 29ff., Rn. 519 sowie Anh. E. "Häufigkeit der Wirkstoffgehalte - Kokain"), ist angesichts der hier zur Rede stehenden Gesamthandelsmengen von fünfundsiebzig und vierzig Gramm noch nicht auszuschließen, daß es sich um Ware ungewöhnlich schlechter Qualität mit einem Reinheitsgehalt von nur bis zu 6% gehandelt haben könnte.